Haushaltspläne müssen bearbeitbar werden
Haushaltspläne, Nachtragshaushalte und Jahresabschlüsse werden zurzeit den gesetzlichen Anforderungen gemäß veröffentlicht und sind für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich. Allerdings liegen diese Dokumente lediglich im PDF-Format vor. Dies genüge laut Aussage der Verwaltung im Jahre 2015 den gesetzlichen Bestimmungen.
Nur sind der Erkenntnisgewinn und ein sinnvolles Arbeiten mit diesen Dokumenten leider kaum möglich. Vergleiche über mehrere Jahre hinweg von Positionen der Jahresabschlüsse bis hinunter zu den Teilhaushalten ist ohne immensen Zeitaufwand kaum – eigentlich gar nicht – möglich. Kein noch so engagiertes Mitglied des Stadtrats kann sich aufgrund dieser zur Verfügung gestellten Unterlagen ein halbwegs professionelles Bild der wirtschaftlichen bzw. finanziellen Entwicklung unserer Stadt machen – schon gar nicht über die Entwicklung über mehrere Jahre.
Eine bearbeitbare Datengrundlage erleichtert auch den Bürgerinnen und Bürgern und insbesondere kleineren Fraktionen die Arbeit mit diesen für das Verständnis und die weitere Entwicklung der Stadt äußerst wichtigen Unterlagen.
Abgesehen von einer fehlenden zwingenden rechtlichen Veranlassung zur Bereitstellung bearbeitbarer Haushalts- und Jahresabschlussdaten wurde uns in Gesprächen mit der Verwaltung ein weiterer Hinderungsgrund genannt: Die fehlende technische Umsetzbarkeit etwa aufgrund verschiedener Software in den Dezernaten. Allerdings ist es schwer, anzunehmen, dass die bisherigen Tabellen, die zur Veröffentlichung bestimmten Dateien, alle „händisch“ erstellt werden.
Wie dem auch sei: Vor diesem Hintergrund erlauben wir uns, um die Beantwortung folgender Fragen zu bitten:
– Abgesehen vom Fehlen eine gesetzlichen Zwangs: Welche konkreten technischen Hinderungsgründe gibt es, in Ludwigshafen Haushaltspläne, Budgetpläne und Jahresabschlüsse n i c h t in bearbeitbarer Form (etwa als sog. csv-Dateien (comma separated values)) zu veröffentlichen – oder zumindest den Mitgliedern des Stadtrats zur Verfügung zu stellen?
– Welche konkreten personellen Hinderungsgründe gibt es, die einer Umsetzung entgegenstehen könnten?
– Welche konkreten technischen Änderungen / Neuerungen müssten zunächst erfolgen, um dieses Angebot leisten zu können?
– Mit welchen Kosten wäre zu rechnen, wenn man die o.g. Möglichkeiten schaffen möchte? Und wie berechnen sich diese Kosten – zumindest näherungsweise?
– Welche Teil- oder gar Einzelhaushalte müssten bei einer Planung mit zusätzlichen Mitteln bedacht werden?
– Welche Abteilungen wären für eine Umsetzung am ehesten zuständig?
Hier die Antwort der Verwaltung