Lagerstätten von Obdachlosen dulden
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Steeg,
wir fordern unter Auflagen die Duldung der Lagerstätten von Obdachlosen in der Öffentlichkeit. Die Duldung bezieht sich auf alle Bereiche unter Brücken und Hochstraßen, die nicht auf Grund einer akuten Gefahr gesperrt sind.
Obdachlose werden angehalten, im Rahmen der Möglichkeiten (die auch von der Stadt abhängig sind) für Ordnung und Sauberkeit im Umfeld der Lagerstätte zu sorgen und einen höflichen Umgang mit den Mitmenschen zu pflegen. Gegebenenfalls kann auch von den Lagerbewohnern verlangt werden, dies durch Unterschrift zu bestätigen. Auf einfache Sprache muss dabei allerdings geachtet werden. Wenn es juristisch nötig ist, kann ebenfalls eine Unterschrift abverlangt werden, dass das Lagern auf eigene Verantwortung geschieht, um die Stadt von möglichen Haftungsansprüchen frei zu halten. Dies sollte in der Verantwortung der Rechtsabteilung liegen, ob dies nötig erscheint oder nicht.
Begründung:
Niemand will freiwillig unter der Brücke an einer stark befahrenen Straße leben. Wer das trotzdem tut, wählt das kleinste Übel. Die Duldung von Lagerstätten darf nicht zu einer Dauereinrichtung werden. Solange die Stadt allerdings keine brauchbaren Alternativen anbieten kann, darf den Obdachlosen das Leben aber nicht zusätzlich erschwert werden. Eine Unterbringung in sogenannten WGs, bei denen mehrere Menschen aus Risikogruppen auf engstem Raum zusammen gepfercht werden sehen wir nicht als Alternative.
Obdachlose sind in der kalten Jahreszeit in einer sehr schweren Situation. In Zeiten von Corona ist dies besonders bedenklich. Notunterkünfte sind oftmals unzumutbar, sei es wegen fehlender Körperhygiene der Mitbewohner, der Kriminalität oder jetzt speziell wegen der noch extremeren Überbelegung und der massiven Infektionsgefahr.
Obdachlose gehören wegen Vorerkrankungen oftmals zur Risikogruppe, daher muss auch speziell auf diese Situation eingegangen werden.
Wenn Menschen aus dem öffentlichen Bild entsorgt werden, dann steht der “Nutzen“ für die Allgemeinheit in keinem akzeptablen Verhältnis zu den Nachteilen, die Obdachlose dadurch erleiden.
Alternativ dazu wäre natürlich auch eine Unterbringung in Pensionen/Hotels denkbar.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Diesen Antrag erhalten Sie auch per Mail vorab.Mit freundlichen Grüßen
Raik Dreher
Fraktionsvorsitzender
Sebastian Hochwarth
Mitglied im Sozialausschuss