Sehr geehrter Herr Beigeordneter Schwarz,
unsere Fraktion beantragt, dass der Hebesatz für die Grundsteuer B schrittweise innerhalb der nächsten zwei Jahre auf 540 angehoben wird.
Des weiteren beantragt unsere Fraktion, dass die Aufwandsentschädigungen für Stadt- und Ortsbeiräte in Ludwigshafen für die nächsten zehn Jahre nicht erhöht werden.
Begründung:
Wir haben uns in der letzten Zeit eingehend mit der Haushaltssituation in Ludwigshafen befasst. Des weiteren hat die ADD mit ihren Ausführungen zum Haushaltsentwurf der Stadt Ludwigshafen hinlänglich deutlich gemacht, dass die Stadt zum Ausgleich ihres Haushalts zum einen deutliche Einsparungen vornehmen und zum anderen ihre Einnahmesituation verbessern muss. Eine Möglichkeit dazu ist die Anhebung der Grundsteuer B. Die ADD hat bereits darauf hingewiesen, dass im Durchschnitt in Deutschlands Kommunen der Hebesatz 540 beträgt.
In der letzten Sitzung des Stadtrates im Dezember 2021 haben wir uns vergleichsweise bereits auf eine Anhebung auf 485 Punkte mehrheitlich verständigt. Der Vorschlag der Verwaltung war ursprünglich 525 Punkte.
Ungeachtet dessen ist auch weiterhin in der Perspektive ein ausgeglichener Haushalt anzustreben. Dazu bedarf es vieler kleiner Schritte. Unsere beiden Vorschläge werden sicherlich nicht erhebliche zusätzliche Einnahmen verursachen, gleichwohl machen unsere Vorschläge aber auch deutlich, dass wir als Stadtgesellschaft gewillt sind, nicht nur von außen Hilfe zu erwarten, sondern unsere Angelegenheiten auch in die eigene Hand nehmen. Zudem machen unsere Vorschläge auch gegenüber der ADD deutlich, dass wir als Stadtrat gewillt sind, an der bisherigen Haushaltssituation aktiv mit zu arbeiten und einen ausgeglichenen Haushalt anzustreben.
Wir sehen auch, dass aufgrund der Pandemie und der äußeren Umstände die Bürgerinnen und Bürger Ludwigshafens vor große Herausforderungen gestellt werden. Die wirtschaftliche Situation ist unsicher, die weitere Entwicklung in der Ukraine lässt nichts Gutes hoffen.
Den wirtschaftlichen Herausforderungen und steigenden Belastungen der Bürgerinnen und Bürger wollen wir mit einer schrittweisen Erhöhung des Hebesatzes entgegnen. So ist in der Perspektive klar und deutlich, wo wir mit dem Hebesatz hin wollen und haben nicht wieder bei den in Kürze folgenden Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2023 wieder die Diskussion um eine Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B.
Das „Einfrieren“ der Aufwandsentschädigungen der Stadträte und der Ortsbeiräte ist zugegebenermaßen mehr ein symbolischer Akt, da eine Erhöhung derzeit von keiner Seite angestrebt wird. Aber auch dies kann in der Perspektive ein Schritt von vielen bei Einsparungen sein. Wir möchten auch gegenüber den Bürgern der Stadt Ludwigshafen deutlich machen, dass wir auch bei uns selbst sparen und uns von Belastungen nicht ausnehmen.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Raik Dreher
Anmerkung:
Unsere Anträge haben wir am 9. April 2022 aus formalen Gründen zurückgenommen und da sie sich durch den weiteren Ablauf erledigen werden. Zum einen kann der Stadtrat keine Beschlüsse über seine eigene Legislaturperiode fassen, also keine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für 10 Jahre. Zum anderen gehen wir davon aus, dass die ADD für das Kalenderjahr 2022 nur einen Hebesatz von 525 für Genehmigungsbehörden hält. Unser Antrag liefe daher ins Leere.