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Keine Mandatsrückgabe nach Parteiaustritt

Eine Rückgabe der Mandate im Stadtrat bzw. in den Ortsbeiräten kommt für Nesrin Akpinar, Kathrin Lamm und Raik Dreher nicht in Betracht.

Indem wir unsere Mandate nicht zurückgeben, handeln wir rechtskonform entsprechend der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, die die Pflichten und Rechte eines Gemeinderatsmitgliedes genau regelt. Nach § 30 Abs. 1 GemO üben die Ratsmitglieder ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung aus; sie sind an Weisungen oder Aufträge ihrer Wähler nicht gebunden. 

Die Verantwortlichkeit eines Gemeinderats ergibt sich also gerade nicht über die Parteizugehörigkeit, sondern durch die eigene Überzeugung, was für das öffentliche Wohl die beste Entscheidung ist. Dementsprechend erwartet man von Gemeinderäten auch, dass sie manchmal Entscheidungen treffen, die zwar nicht ihrer persönlichen Überzeugung entsprechen, aber für das öffentliche Wohl von Bedeutung sind.

Nach § 28 GemO sind Organe der Gemeinde der Gemeinderat und der Bürgermeister. Sie verwalten die Gemeinde nach den Bestimmungen dieses Gesetzes. 

Gemeint ist der Gemeinderat als gesamtes Gremium, hier wird nicht zwischen den Parteien und Wahllisten unterschieden. Im Prinzip ist jeder gewählte Gemeinderat für das Wohl aller Bürger verpflichtet, egal, ob er von diesen gewählt worden ist oder nicht. In der politischen Praxis ist es geradezu auch so, dass Gemeinderäte auch von Wählern Stimmen erhalten, die ansonsten aber eine andere Liste wählen, ob aus Sympathie oder weil sie von der Leistung des Bewerbers, nicht aber dessen Partei überzeugt sind. Wer meint, über eine bestimmte Liste gewählte Gemeinderäte dürften nur die Überzeugung der Partei vertreten, konterkariert die Verfasstheit durch die Gemeindeordnung. 

Wer also argumentiert, die bei den Grünen ausgetretenen Stadträte haben die Pflicht, ihr Amt zurückzugeben, weil sie für die Grünen gewählt worden seien, der bekennt nur, sich entweder nicht mit der Gemeindeordnung auszukennen, was reichlich peinlich wäre, oder respektiert nicht die Gemeindeordnung und offenbart damit ein seltsames Demokratieverständnis. Nicht die Partei steht im Vordergrund, sondern das Amt. Wir nehmen unseren Wählerauftrag ernst und werden ihn bis zum Ende der Legislaturperiode ausfüllen.

Nesrin Akpinar, Kathrin Lamm und Raik Dreher

Hier der Artikel der Rheinpfalz dazu vom 30. April 2022