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Neuentscheidung der Spendenverteilung beantragt

Die Fraktion Grünes Forum und Piraten beantragt für die nächste Sitzung des Bau- und Grundstücksausschusses eine Rücknahme der bisher getroffenen Entscheidung. Wir wollen die freiwerdenden Spenden den Familien der Hinterbliebenen und dem überlebenden Opfer statt der Ex-Freundin des Täters zusprechen.
Am 24.10.2022 wurde in Folge der Bluttat von Oggersheim ein Sonder-Spendenkonto durch die Stadtverwaltung eingerichtet. In der Pressemitteilung (vom 24.10.2022) der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass Spenden auf dieses Spendenkonto zugunsten der Angehörigen und Hinterbliebenen überwiesen werden können.

Spendenwillige mussten aufgrund der Formulierung davon ausgehen, dass der jeweils gespendete Betrag ausschließlich den Hinterbliebenen der getöteten Opfer und dem schwerverletzten Überlenden zu gute kommen würde. Keinesfalls konnten die Spender davon ausgehen, dass ihre Spende auch der Ex-Freundin des Täters zu gute kommen würde. Spendende müssen sich zu Recht getäuscht vorkommen. Der ihr überwiesene Betrag ist allein aus diesem Grund zurückzufordern.

Nach wie vor unklar ist, ob die Ex-Freundin eine Mitschuld an der Bluttat trägt. Sollte dem so sein, wäre es den Spendern nicht zumutbar den ausgezahlten Spendenbetrag bei der Ex-Freundin zu belassen. Auch aus diesem Grund ist der Spendenbetrag von ihr zurückzufordern.

Jens Brückner, stellv. Fraktionsvorsitzender und Mitglied im Bau- und Grundstücksausschusses: „Wir bedauern es sehr, dass den Hinterbliebenen der getöteten Opfer und dem schwerverletzt Überlebenden durch den Beschluss des Bau- und Grundstücksausschusses erneut Leid zugefügt wurde.

Bei künftigen Spendenkonten müssen im gesamten Kommunikationsprozess die oder der Empfänger von Spendengeldern klar, vollständig und unmissverständlich von Anfang an benannt sein. Jeder muss wissen, wofür sein Geld verwendet wird.“

Pressemitteilung vom 1. März 2023

Hier unser Antrag:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Steinruck, sehr geehrter Herr Schwarz,

wir beantragen den Beschluss des Bau- und Grundstücksausschusses vom 30.01.2023 zu Tagesordnungspunkt 2.1 dahingehend aufzuheben, dass der auf die Ex-Freundin des Täters entfallende Betrag i. H. v 5.641,89 € von ihr zurückgefordert und zwischen den drei übrigen Spendenempfängern zu gleichen Teilen aufgeteilt wird.  

Begründung:

Am 24.10.2022 wurde in Folge der Bluttat von Oggersheim ein Sonder-Spendenkonto durch die Stadtverwaltung eingerichtet. In der Pressemitteilung (vom 24.10.2022) der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass Spenden auf dieses Spendenkonto zugunsten der Angehörigen und Hinterbliebenen überwiesen werden können.

Spendenwillige mussten aufgrund der Formulierung davon ausgehen, dass der jeweils gespendete Betrag ausschließlich den Hinterbliebenen der getöteten Opfer und dem schwerverletzten Überlenden zu gute kommen würde. Keinesfalls konnten die Spender davon ausgehen, dass ihre Spende auch der Ex-Freundin des Täters zu gute kommen würde. Spendende müssen sich zu recht getäuscht vorkommen. Der ihr überwiesene Betrag ist allein aus diesem Grund zurückzufordern.

Nach wie vor unklar ist, ob die Ex-Freundin eine Mitschuld an der Bluttat trägt. Sollte dem so sein, wäre es den Spendern nicht zumutbar den ausgezahlten Spendenbetrag bei der Ex-Freundin zu belassen. Auch aus diesem Grund ist der Spendenbetrag von ihr zurückzufordern.

Wir bedauern es sehr, dass den Hinterbliebenen der getöteten Opfer und dem schwerverletzt Überlebendendurch den Beschluss des Bau- und Grundstücksausschusses erneut Leid zugefügt wurde.

Bei künftigen Spendenkonten müssen im gesamten Kommunikationsprozess die oder der Empfänger von Spendengeldern klar, vollständig und unmissverständlich von Anfang an benannt sein.

Mit freundlichen Grüßen

Raik Dreher

Fraktionsvorsitzender