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Wie ist der Sachstand zu „In den Sandwiesen“?

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Beigeordneter Thewalt,
für den nächsten Bau- und Grundstücksausschuss fragen wir an, auf welcher Rechtsgrundlage die Stadt Ludwigshafen gegen die Pächter der Kleingartenanlage „In den Sandwiesen“ vorgeht und wie sie sich das weitere Vorgehen vorstellt.
Begründung:
Die Eigentümer und Pächter der Kleingartenanlage „In den Sandwiesen“ in Friesenheim haben die Aufforderung bekommen, die bestehenden Bauten bis Mitte Mai zu beseitigen, andernfalls drohen hohe Bußgelder.

Raik Dreher, Fraktionsvorsitzender: „Sicherlich muss man sich der Frage zuwenden, ob die bestehenden Bauten dem geltenden Baurecht entsprechen. Aber muss es sein, dass alle Bauten quasi in den nächsten 4 Wochen abgerissen werden? Im Verwaltungsrecht gilt immer noch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.

Ein Abriss zum jetzigen Zeitpunkt verstößt zudem gegen das Naturschutzgesetz, denn die ersten Vögel beginnen zu brüten. Rechtsstreitigkeiten sind vorprogrammiert. Wo ist hier die vielbeschworene Bürgernähe? Wäre es zuviel gewesen, die Bürger, etwa durch eine Versammlung oder andere rechtzeitige Informationen mitzunehmen?“

Die Anfrage geht Ihnen auch noch auf schriftlichen Wege zu.

Raik Dreher

Fraktionsvorsitzender

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