Geschäftsordnung

Name, Mitgliedschaft in der Fraktion

1. Die Fraktion trägt den Namen Grünes Forum Ludwigshafen und Piraten. Der Kurzname lautet Grünes Forum und Piraten.

2. Die in der Fraktion zusammengeschlossenen Mitglieder des Stadtrates sind stimmberechtigt. Mitglieder der erweiterten Fraktion sind die bürgerschaftlichen Mitglieder.

Aufgaben

1. Die Fraktion entscheidet über die politischen Ziele, Inhalte und Ausrichtung der Fraktion.

2. Die Fraktion beschließt u.a. über Anfragen und Anträge im Stadtrat und den Ausschüssen, wählt die Ausschuss- und Gremienmitglieder und bestimmt Erstrednerinnen, die im Stadtrat die Auffassung der Fraktion vertreten sollen.

3. Die Fraktion schlägt das Abstimmungsverhalten vor. Abweichen des Abstimmungsverhalten ist zulässig.

4. Die Fraktion beschließt in Fragen der internen Organisation, insbesondere über die Verwendung der Fraktionszuschüsse.

5. Es gilt die einfache Mehrheit.

Fraktionssitzungen

1. Die Fraktionsvorsitzenden laden zu den Fraktionssitzungen unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung mit einer Frist von 3 Tagen ein.

2. Es werden auch die bürgerschaftlichen Mitglieder eingeladen.

3. Jedes Fraktionsmitglied kann die Aufnahme von Tagesordnungspunkten beantragen.

4. Die Fraktion ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.

5. Über jede Sitzung wird eine Anwesenheitsleiste und ein Protokoll geführt.

6. Fraktionssitzungen finden stets am Donnerstag vor einer Sitzung des Stadtrates statt und am Donnerstag der Woche, der der Woche der Stadtratssitzung folgt. Fallen diese Termine auf einen Feiertag, findet keine Sitzung statt. Sondersitzungen sind möglich.

7. Die Fraktion tagt öffentlich. Digitale Sitzungen sind möglich. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden.

8. Beschlüsse können hilfsweise per E-Mail im Umlaufverfahren herbeigeführt werden.

Fraktionsvorstand

1. Der Fraktionsvorstand besteht aus 2 Personen.

2. Dem Fraktionsvorstand obliegt die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Fraktion.

3. Der Fraktionsvorstand ist für die ordnungsgemäße Verwendung der Fraktionszuschüsse verantwortlich und legt vierteljährlich eine Verwendungsübersicht vor.

4. Der Fraktionsvorstand bereitet die Fraktionssitzungen vor und ist für die Umsetzung der Beschlüsse verantwortlich.

5. Der Fraktionsvorstand erledigt die laufenden organisatorischen Geschäfte der Fraktion.

6. Der Fraktionsvorstand wird in geheimer Wahl gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte aller Stimmen erhält. Erhält in zwei Wahlgängen keiner der Kandidatinnen die notwendige Mehrheit, entscheidet im dritten Wahlgang die einfache Mehrheit.

Öffentlichkeitsarbeit

1. Öffentlichkeitsarbeit ist Aufgabe jedes Fraktionsmitglieds. Weitere Aufgaben, z.B. soziale Medien, können delegiert werden.

2. Zur Koordination der Pressearbeit sollen Dienstags und Freitags Entwürfe an die stimmberechtigten Fraktionsmitglieder zu verschicken, die dann nach Abstimmung am darauffolgenden Freitag bzw. Dienstag veröffentlicht werden. Binnen 2 Tagen soll auf einen Entwurf reagiert werden. Es gilt die einvernehmliche Fassung.

3. Betrifft die Öffentlichkeitsarbeit ein bürgerschaftliches Mitglied, ist das bürgerschaftlichen Mitglied zu beteiligen.

4. Bei kurzfristigen Anfragen ist die Fraktion vom Fraktionsvorstand zu informieren.

Inkrafttreten

1. Diese Geschäftsordnung tritt am 3. September 2020 in Kraft. Sie gilt bis zum Ende der laufenden Wahlperiode am 31.05.2024 des Stadtrates Ludwigshafen am Rhein.

2. Änderungen dieser Geschäftsordnung sind schriftlich mit einer Frist von 1 Woche vor einer Fraktionssitzung zu beantragen. Es gilt die einfache Mehrheit.