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Kommunalfinanzen: Klage hilft nicht gegen fehlende Lösungen der Landesregierung

Der Befund, dass die finanzielle Gesamtsituation unserer Stadt alarmierend ist, ist kaum zu widerlegen. Mittlerweile wurde auch vom Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz entschieden, dass der kommunalen Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber hat bis zum 31.12.2022 Zeit eine neue Regelung zu treffen.

Raik Dreher, Fraktionsvorsitzender und Verwaltungsjurist: „Die jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht von der Stadt Pirmasens erhobene Kommunalverfassungsbeschwerde beschäftigt sich im Kern mit der Frage, ob eine angemessene Finanzausstattung oder jedenfalls eine finanzielle Mindestausstattung Teil der kommunalen Finanzhoheit ist. Anders gesagt, es muss entschieden werden, ob sich das Land hinsichtlich seiner Zuweisungen an die Kommunen auf seine eigene Haushaltslage beziehen kann. Oder heißt kommunale Selbstverwaltung, dass die Kommunen finanziell ausreichend ausgestattet werden müssen, ohne dass es auf den Landeshaushalt ankommt. Schließlich haben die Bundesländer im Gegensatz zu den Kommunen, ganz andere Möglichkeiten ihre finanzielle Situation entscheidend zu beeinflussen, indem sie etwa neue Steuern erheben oder bestehende erhöht werden.

Ein Beitritt der Stadt Ludwigshafen zu diesem laufenden Verfahren ist jedoch rechtlich unzulässig. Eine weitere Kommunalverfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht zu erheben, hält unsere Fraktion auch nicht für sinnvoll, da genau die Frage, um die es geht, zur Zeit in Karlsruhe geklärt werden soll.“

Heinz Zell von der Piratenpartei: „Ohnehin hätte ein Beitreten allenfalls symbolische Wirkung, denn Pirmasens streitet in dem Fall nicht für sich alleine. Im Übrigen betrifft dieser Fall die zukünftige Finanzausstattung, das Problem der erdrückenden Altschulden ist und bleibt ungelöst. Die leisen Hoffnungen aufgrund entsprechender Äußerungen seitens des Bundes zu Beginn des letzten Jahres wurden unserer Ansicht nach leider durch die Pandemie zunichte gemacht. Es ist nicht abzusehen, dass Land oder Bund im Sinne der Kommunen in absehbarer Zeit praktikable Lösungen bieten werden. Im Gegenteil erwarten wir ein Erstarken von Stimmen, die auf Steuererhöhungen, Privatisierungen und Veräußerungen verbliebener öffentlicher Liegenschaften abzielen.

Eine kommunale Selbstverwaltung und die damit verbundene demokratische Gestaltung der Kommunen und ihrer Zukunft ist ohne eine Übernahme der Altschulden durch höhere Ebenen oder dort verwaltete Konstruktionen nicht erreichbar.“

Nesrin Akpinar, Fraktionsvorsitzende: „Daher kann sich unsere Fraktion lediglich einem allgemeinen Appell anschließen, dass der kommunale Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz zu Gunsten der Kommunen und Landkreise neu geregelt werden muss. Es geht um die Würde unsere Städte und Gemeinden, die durch die immer mehr zunehmenden Pflichtaufgaben nicht finanziell ausbluten darf. Wir erkennen zur Zeit weder den Willen, noch die Fähigkeit der Landesverwaltung dieses Problem zu lösen.“